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Elektrotechnik Mangelberger
Allgemeine Verleihbedingungen für Werkzeuge:

  1. Miete

  2. Der Vermieter Elektrotechnik Mangelberger stellt dem Mieter eine Maschine (Gerät) zur Verfügung, damit dieser unter seiner eigenen Verantwortung Arbeiten ausführen kann.

  3. Mietdauer

  4. Die Mietdauer beginnt mit der Bereitstellung des Mietgegenstandes und endet mit der Rückgabe. Abholung und Rückgabe müssen während der üblichen Geschäftszeiten des Vermieters erfolgen. Der Miettag beginnt ab 8.00 Uhr oder 17.00 Uhr, Mietdauer ab diesen Zeitpunkt 24 Stunden lang.

  5. Mietpreis/Mietdauer

  6. Der Mietpreis ist ein festgelegter Satz der sich nach Tag (24 Stunden) richtet.
    3.1 Wochenendtarif
    Eineinhalb Tagesmieten - ab Freitag 16.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr.
    3.2 Langzeittarif
    Für 7 Tage nur 5 Tagesmieten (ab Montag 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr der Folgewoche). Alle Mieten, die außerhalb dieser Zeit liegen werden mit vollen Miettagen verrechnet. Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Versicherung und inklusive MWST. Nicht enthalten sind Verbrauchsmaterialien wie Diamantscheiben, Bohrer und Meißel, Reinigungsmittel, Schmierstoffe und sonstige Befestigungshilfen.

  7. Versicherung

  8. Die Versicherung der Geräte ist obligatorisch (Kleingeräte 4 € pro Tag, Großgeräte 15 € pro Tag) und deckt unvorhergesehene und plötzliche Beschädigungen aus dem normalen Gebrauch ab.
    Gewaltschäden schließt die Versicherung aus und der Mieter muss für den Schaden aufkommen.

  9. Kaution

  10. Die Kaution pro Gerät beträgt € 70.-

  11. Reinigungskaution

  12. Die Reinigungskaution beträgt € 10.-. Bei gereinigt retournierten Geräten wird die Kaution rückerstattet, bei verschmutzten Geräten wird die Reinigungskaution für die Reinigung einbehalten.

  13. Bezahlung

  14. Die Bezahlung erfolgt bar bei Rückgabe des Mietgegenstandes prompt ohne Abzug.  

  15. Informationspflicht

  16. Der Mieter hat sich vor einer Inbetriebnahme der gemieteten Maschine mit einer allfälligen Betriebsanleitung oder sonstigen von uns zur Verfügung gestellten Informationen, über die Verwendungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Risiken vertraut zu machen. Der Mieter verpflichtet sich ausschließlich, das angemietete Gerät für seine Zwecke zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.

  17. Eigentumsvorbehalt

  18. Bei einer Pfändung oder sonstige Inanspruchnahme des Kauf oder Mietgegenstandes ist der Besteller verpflichtet, unser Eigentum geltend zu machen, uns unverzüglich zu verständigen und uns alle Kosten für die Erhaltung unseres Eigentums zu ersetzen. Bei einer trotz Mahnung andauernden Vertragsverletzung oder bei einer Insolvenz des Bestellers sind wir berechtigt, die Herausgabe des in unserem Eigentum stehenden Kaufgegenstandes zu verlangen und diesen abzuholen, ohne dass hierdurch der Kaufvertrag aufgehoben werden würde.  

  19. Mangelfolgeschäden

  20. Bei der Rückgabe der Maschine wird diese nur optisch geprüft. Nachträglich werden die Maschinen durch eine Fachkraft genauestens kontrolliert und geprüft, sollten sich durch diese Prüfung Folgeschäden herausstellen, kann der Vermieter binnen einer Woche dem Letztmieter diese Folgeschäden in Rechnung stellen.

  21. Gerichtsstand

  22. Alle Vereinbahrungen mit dem Mieter unterliegen dem österreichischen Recht. Für Vermietungen, Leistungen und Zahlungen gilt unser Sitz als Erfüllungsort, auch wenn die Übergabe vereinbahrungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Gerichtsstand ist Salzburg.

 

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